Archiv der Pressemeldungen
Februar 2013
Pressemitteilung:
VGH urteilt gegen das Land
Ministerin Puttrich muss jetzt zurücktreten
Schadenersatz in Höhe von 187 Mio. Euro an RWE zu erwarten

Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, der die vorläufige Stilllegungsverfügung des Atomkraftwerkes Biblis für rechtswidrig erklärte, fordert die SPD-Landtagsfraktion den Rücktritt der zuständigen Umweltministerin Lucia Puttrich.
Pressemitteilung:
LFA
Klage gegen LFA soll von Unfähigkeit der Landesregierung bei Haushaltskonsolidierung ablenken
Norbert Schmitt hat die Klage der Landesregierung gegen den Länderfinanzausgleich als „plumpes Ablenkungsmanöver von der finanzpolitischen Unfähigkeit von Schwarz-Gelb“ bezeichnet. „Wieder einmal zeigt sich doch: CDU und FDP können nicht mit Geld umgehen.
Pressemitteilung:
Länderfinanzausgleich
LFA-Klage ist Wahlkampfmanöver und birgt hohes Risiko für Hessen
Die SPD-Fraktion bewertet die Klage der Landesregierung gegen die aktuelle Systematik des Länderfinanzausgleichs auch nach der Diskussion im Haushaltsausschuss des Landtages als Wahlkampfmanöver. „Hessens Klageankündigung beruht auf keinem schlüssigen Konzept und lässt dazu Risiko eines für Hessen nachteiligen Prozessausgangs völlig außer Acht.“
Pressemitteilung:
Kommunaler Schutzschirm
Schutzschirm ist mehr Schlagstock als Hilfe
Norbert Schmitt hat den Kommunalen Rettungsschirm als Dokumentation des Ruins zahlreicher hessischer Kommunen durch die unzureichende Finanzausstattung seitens der Landesregierung bezeichnet. „Wer wie die Landesregierung über Jahre hinweg die Kommunen unzureichend finanziell ausstattet, darf sich jetzt nicht als Retter feiern lassen. Statt Selbstbeweihräucherung wäre echte Buße angesagt.
Pressemitteilung:
Straßenbau
Landesfinanzierung von Straßenbauvorhaben entpuppt sich als vollkommen unseriös
Norbert Schmitt hat das von Verkehrsminister Rentsch vorgestellte Programm für kommunale Vorfinanzierung bei Straßenbauvorhaben scharf kritisiert. „Herr Rentsch versucht mit diesem Konstrukt Mittel auszugeben, die das Land im Moment nicht hat und bürdet so seinen Nachfolgern enorme finanzielle Lasten auf. Die Tatsache, dass das Land ab 2020 dann die Rückzahlung der Vorausleistungen erbringen muss, ist insbesondere vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretende Schuldenbremse unseriös, da dadurch der finanzielle Handlungsspielraum im Vorhinein verengt wird“, sagte Schmitt.